DOC SUMMER'S


Beratung
Beratung am LvD
Fragensammlung
Beratungsstellen
Fragen?

Infos
Aids
Arbeitssucht
Drogen
Essstörungen
Spiel- und Computersucht
Suizid
sexueller Missbrauch

Literatur
Gedichte
Romane
Bücher über
   

Relax Corner

Impressum

Computersucht

Die Frage

Die Frage, ob es überhaupt eine Internetsucht geben kann, ist eine akademisch-wissenschaftliche Frage der Etikettierung einer Verhaltensauffälligkeit (=Abweichung von der Norm). Unbestritten gibt es eine Fülle von dokumentierten Einzelfällen, in denen Betroffene nicht nur über extensive Internetnutzung berichten, sondern auch über dramatische Konsequenzen ihres Verhaltens Auskunft geben. Die Berichte erinnern in der Tat an Menschen, die von einer Substanz wie Alkohol oder Heroin abhängig sind. Die Verhaltensauffälligkeit als solche kann also schwerlich bestritten werden. Aber das Internet ist keine Droge, die komplexe körperliche Prozesse verursacht, die fast unweigerlich zu einer Abhängigkeit führen. Wenn das Internet die Eigenschaften einer Droge hätte, dann würden wir erwarten, dass nahezu jeder der damit in Berührung kommt über kurz oder lang davon nicht mehr los kommt und zwar auch dann nicht, wenn sich katastrophale Nebenwirkungen einstellen. Dem Internet fehlt also von sich aus die direkte Möglichkeit, einen Menschen süchtig zu machen. Ähnliches gilt natürlich auch für das Fernsehen, für Bücher oder unseren Toaster. Auch wenn wir nicht gern auf den Toaster oder das Internet verzichten würden, also in diesem Sinne "abhängig" sind, sind wir trotzdem nicht süchtig, weil das Verhalten nicht körperlich erzwungen wird, also keine Verhaltensnotwendigkeit zur Erhaltung der Grundbefindlichkeit besteht. In diesem Sinne ist die Etikettierung einer Verhaltensauffälligkeit als "Internetsucht" unglücklich, weil der Begriff nahelegt, dass das Internet die Ursache für die Sucht ist. Dies ist aber in dieser einfachen Form einer direkten Wirkung des Internets auf den Menschen nicht der Fall. Ist es deshalb falsch, von Internetsucht zu sprechen? Wir meinen: Nein, solange klar ist, dass mit dem Begriff lediglich ein Verhaltenssyndrom (Syndrom = gleichzeitige Anwesenheit von mehreren Symptomen) beschrieben wird.

zurück